Ihre Unterstützung für die Peter-Stiftung
Das Stiftungsvermögen der Stifterin ist in seinem Wert grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten. Die Förderungssummen erwachsen allein aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Um diese Förderungssummen für das wissenschaftliche Anliegen der Kindernephrologie zu erhöhen, ist Ihre finanzielle Unterstützung herzlich willkommen.
Ihre Unterstützung kann in Form einer Spende erfolgen. Die Peter-Stiftung für die Nierenwissenschaft ist vom Finanzamt Münster-Innenstadt als gemeinnützig anerkannt. Spenden mindern das steuerpflichtige Einkommen der Spender bis zu bestimmten steuerrechtlich festgelegten Höchstbeträgen. Wir stellen Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Spenden bis 200 € können Sie in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug und der hier zum Download bereitgehaltenen Bestätigung direkt beim Finanzamt einreichen.
Unser Spendenkonto lautet:
DE56 4005 0150 0153 2303 39
Sparkasse Münsterland Ost
Auch Zustiftungen sind entsprechend der Stiftungssatzung erwünscht. Zustiftungen werden für die Ewigkeit angelegt und nur die Einträge können verwendet werden. Zuwendungen, die als Zustiftungen verwendet werden sollen, müssen ausdrücklich mit dem Vermerk „Zustiftung“ geleistet werden. Sie genießen sondere Steuervorteile. Lediglich allgemeine oder projektbezogene Spenden müssen von uns innerhalb eines Jahres zweckgebunden ausgegeben werden.
Sie können der Stiftung darüber hinaus in Ihrem Testament ein Vermächtnis zuwenden oder die Stiftung als Erbin Ihres Vermögens einsetzen. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass dauerhaft dazu dient, nierenkranken Kindern durch von uns geförderte Fortschritte in der Forschung zu helfen. Die Stiftung ist von der Erbschaftsteuer befreit, so dass Ihre Zuwendungen ungeschmälert einer guten Sache dient. Erbschaften und Vermächtnisse werden nach der Stiftungssatzung als Zustiftung behandelt, also dauerhaft dem Vermögensgrundstock der Stiftung zugeführt, es sei denn, im Testament ist etwas anderes bestimmt.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen gerne unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. iur. Falk Schulz zur Verfügung (Grevener Straße 339 · 48159 Münster · Telefon (0251) 8714535